
Ziele und Leistungen des Sängerkreis Starnberg e.V.
Im Sängerkreis Starnberg e.V. sind die meisten Gesangsvereine im 5-Seen-Land organisiert.
Der Verein unterstützt dabei seine Mitglieder bei der Pflege von Liedgut und Chorgesang sowie bei allen organistorischen und künstlerischen Aufgaben:
Kreis-Chorsingen
Das Kreischorsingen sollte möglichst jährlich als Chorfest des Sängerkreises Starnberg durchgeführt werden. Die Durchführung obliegt dem jeweiligen ausrichtenden Verein zusammen mit dem SKSTA.
Für das Chorkonzert des SKSTA (Kreis-Chorsingen) wird ein Beitrag in Höhe von 2,- € pro Erwachsenen Aktiven erhoben und zwar unabhängig davon, ob der Chor am Chorsingen teilnimmt oder nicht.
Ehrungen
Es werden die folgenden Ehrungen vorgenommen:
- Sängerkreis-Starnberg: 40 Jahre aktives Singen (Ehrungsantrag herunterladen »)
- Bayerischer Sängerbund: 20 bis 80 Jahre für aktives Singen und weitere Ehrungen (Antrag über die Mitgliederverwaltung des Bayerischen Sängerbundes. Hierbei ist Hilfestellung möglich). Weitere Informationen unter https://www.bayerischersaengerbund.de/mitgliedschaft/ehrung.html
Die Carusos
Dies ist eine Auszeichnung für Kindergärten, in welchen kindergerecht gesungen und musiziert wird. Diese Auszeichnung ist eine bundesweite Initiative des DCV (mehr Info ») und wird über den Sängerkreis-Starnberg verliehen.
Zelter-Plakette
Die Zelter-Plakette wird vom Bundespräsidenten an Gesangsvereine anlässlich des 100-jährigen Vereinsbestehens verliehen.
Staatliche Fördermittel
Beim Bayerischen-Sängerbund besteht die Möglichkeit, staatliche Fördermittel für
- Noten
- Instrumente
- Chorleiter
zu beantragen.
Beantragung über die Mitgliederverwaltung des Bayerischen Sängerbundes. Weitere Informationen unter https://www.bayerischersaengerbund.de/mitgliedschaft/staatliche-foerderung.html
Versicherung
Über den Bayerischen Sängerbund besteht ein Gruppenversicherungsvertrag für alle Vereine – der Beitrag für diese Versicherung ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.
GEMA-Rahmenvertrag
Die Pflichtabführungen an die GEMA sind in dem Rahmenvertrag des Bayerischen Sängerbunds mit der GEMA geregelt. Die Zahlungen hierfür sind in den Jahresbeiträgen bereits enthalten.
Hinweis:
Für jede meldepflichtige Veranstaltung muss natürlich eine entsprechende Meldung an den Bayerischen Sängerbund abgegeben werden.